Ab dem 17.07.2023 bieten die KOMPASS-Beratungsstellen Solo-Selbstständigen die Möglichkeit an, sich über geförderte Weiterbildungen informieren zu können. Das Programm des BMAS bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 4500 Euro.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer virtuellen Auftaktveranstaltung am 12. Juli 2023 das Förderprogramm für Solo-Selbstständige gestartet. Ziel der Förderung ist es, die Bestandsfestigkeit des vorhandenen Geschäftsmodells der Solo-Selbstständigen zu stärken. Denkbar dazu sind vor allem Weiterbildungen aus den Bereichen BWL, Arbeitsrecht, Marketing und Digitalisierung – doch auch andere Bereiche sind möglich. Die Weiterbildung muss einen Umfang von mindestens 20 Stunden haben und sollte innerhalb von sechs Monaten durchlaufen werden. Wichtig dabei: die Solo-Selbstständigen treten in Vorleistung, absolvieren und bezahlen die Weiterbildung zunächst und erhalten dann die Kosten erstattet. Dabei gilt ein Maximum von 5.000 Euro als förderfähige Kosten für die Weiterbildung (von denen 90%, somit 4.500 Euro) erstattet werden.
Der Inhalt der Weiterbildung kann frei gewählt werden und ist dann mit den regionalen Beratungsstellen in den Bundesländern vor Aufnahme der Weiterbildung abzustimmen. Diese überprüfen, ob die gewählte Weiterbildung den Anforderungen des Programms entspricht (z.B. zugelassen ist nach AZAV oder qualitätsgesichert nach ISO9000) und zur Bestandssicherung des vorhandenen Geschäfts des Solo-Selbstständigen passt. Umschulungen sind daher nicht förderfähig – dazu existieren jedoch andere Programme.
Nach der Beratung durch die regionalen Anlaufstellen stellen diese einen Förderscheck aus, die Weiterbildung wird erfolgreich absolviert und die bezahlte Rechnung beim für die Abrechnung zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht.
Antragsberechtigt sind alle Solo-Selbstständigen, die
- seit mind. zwei Jahren am Markt sind,
- max. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Vollzeitbeschäftigen beschäftigen
- und ihr Einkommen zu mehr als 50% aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen.
Das Programm läuft bis zum 31.10.2025 (letztmalige Ausgabe eines Weiterbildungsschecks) bzw. bis zum 30.04.2026 (Ende des Programms, letzte Weiterbildungen müssen abgerechnet sein) und kann bei Erfolg aus den Mitteln des ESF bis 2027 verlängert werden.
KOMPASS für Solo-Selbstständige
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